Privat- und Selbstzahlerpraxis
Meine Praxis ist ausschließlich als Privat- und Selbstzahlerpraxis organisiert. Alle Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Privat Versicherte können die Behandlungskosten mit ihrer privaten Krankenversicherung abrechnen, sofern diese die anfallenden Kosten je nach Tarif übernehmen.
Gesetzlich Versicherte können meine Inanspruchnahme nicht mit ihrer Krankenversicherung abrechnen und tragen ihre Kosten deshalb selbst.